Formulare

Antrag Zweitspielrecht

Zweitspielrecht Juniorinnen

Juniorinnen:

Jede Juniorin kann ein Zweitspielrecht für alle Spielklassen erwerben (gebührenpflichtig). Die Antragstellung erfolgt schriftlich über den zuständigen Ausschuss in Absprache mit der zuständigen spielleitenden Stelle. Der Antrag ist spätestens bis zum 31.01. des laufenden Spieljahres einzureichen.Das Zweitspielrecht hat eine Gültigkeit von einem Spieljahr, danach kann ggf. eine gebührenfreie Verlängerung für denselben Verein beantragt werden.Trotz der Erteilung des Zweitspielrechts behält die Spielerin die Spielberechtigung im Stammverein.

Der Einsatz in Frauenmannschaften von älteren B-Juniorinnen oder A-Juniorinnen ist nur im Stammverein zulässig.

In allen Fällen sind die Festspielregelungen des NFV und der spielleitenden Stellen zu beachten.

Antrag einer Spielgemeinschaft
Antrag Werbung - Meldebogen