Gesichts- als auch eine Spielberechtigungskontrolle
"Sowohl der Spielausschuss der Herren als auch der Frauen- und Mädchenausschuss haben für alle Punkt- und Pokalspiele des Kreises die Durchführung einer Gesichts- und Spielberechtigungskontrolle für den Zeitraum vom 03. bis zum 06.10.2024 angeordnet. Daher erinnern wir daran, dass dem Schiedsrichter gemäß der Kreisausschreibung spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn neben dem ausgedruckten Spielbericht-Online die Spielberechtigungslisten inkl. Fotos in ausgedruckter Version zur Vornahme der Spielberechtigungs- und Identitätskontrolle zu übergeben sind. Spieler/innen, die ohne Foto auf der Spielberechtigungsliste erscheinen, müssen ihre Identität durch einen Lichtbildausweis nachweisen."